Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Definition in einem Satz
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beschreibt die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Dabei sind personenbezogene Daten alle Informationen, die allein oder gemeinsam mit anderen Daten Rückschlüsse auf die Identität ermöglichen.
In Deutschland ist es nicht als eigenes Grundrecht im Grundgesetz "aufgelistet", sondern wird aus Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) hergeleitet.
Der Ursprung: Das Volkszählungsurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im sogenannten Volkszählungsurteil (15. Dezember 1983) maßgeblich geprägt. Hergeleitet wurde es aus Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde).
Wichtig für die Umsetzung
Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur bei überwiegendem Allgemeininteresse zulässig und brauchen eine verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage – inklusive klarer Zweckbestimmung und Schutzvorkehrungen.
Sphärenmodell: Sozialsphäre, Privatsphäre, Intimsphäre
Um die "Schwere" eines Eingriffs verständlich einzuordnen, wird häufig das Sphärenmodell genutzt. Es unterscheidet mindestens:
- Intimsphäre: Höchster Schutz – z. B. Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung, innerste Gedanken.
- Privatsphäre: Starker Schutz – z. B. familiäre Verhältnisse, Finanzlage, private Kommunikation.
- Sozial-/Öffentlichkeitssphäre: Geringerer Schutz – z. B. berufliche Tätigkeit, öffentliche Auftritte.
Aus diesen Sphären lassen sich zahlreiche Persönlichkeitsrechte ableiten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist eine der sechs Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, neben:
- Das Ob und Wie der Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit
- Das persönliche Selbstbestimmungsrecht
- Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
- Das Recht am eigenen Bild und Wort
- Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Je näher ein Vorgang an der Privat- oder Intimsphäre liegt, desto strenger wird geprüft – so zeigt sich, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Alltag wirkt.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Job
Im Arbeitsverhältnis treffen Unternehmensinteressen (Organisation, Sicherheit, Leistung) regelmäßig auf Persönlichkeitsrechte. Das Betriebsverfassungsrecht verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat ausdrücklich, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern (§ 75 BetrVG).
Für Beschäftigtendaten gibt es klare Grenzen: § 26 BDSG erlaubt Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses nur, wenn sie z. B. für Begründung, Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. So wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit betrieblichen Notwendigkeiten in ein Verhältnis gesetzt.
Überwachung am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 597/16) hält fest, dass verdeckte Überwachungsmaßnahmen zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts schwerer Pflichtverletzungen unter engen Voraussetzungen zulässig sein können – entscheidend sind Konkretheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Welche Schranken gelten in der Arbeitswelt?
Dieses Grundrecht gilt nicht grenzenlos. Grundsätzlich gilt für eine zulässige Datenverarbeitung die Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage.
Trotz des Fehlens eines einheitlichen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes kann sich der Einzelne aufgrund des Grundrechts mit verschiedenen Einzelregelungen wehren, wie z. B.:
- Das Verbot genetischer Untersuchungen durch den Arbeitgeber
- Für das Sammeln personenbezogener Daten gilt generell § 32 BDSG
- Das Verbot heimlicher Videoüberwachung (§§ 6, 32 BDSG)
Wobei jeweils die Herbeiführung einer gesetzlich anerkannten Interessenabwägung innerhalb der DSGVO-Grenzen ebenso maßgeblich ist.
Mini-Checkliste: Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Unternehmen umsetzen
Wenn du den Anspruch "wir respektieren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung" operativ greifbar machen willst, helfen diese fünf Leitfragen:
- Daten & Zweck: Welche personenbezogenen Daten haben wir – und wofür brauchen wir sie wirklich?
- Rechtsgrundlage: Auf welcher Grundlage verarbeiten wir (Einwilligung, Vertrag, Gesetz, berechtigtes Interesse)?
- Transparenz: Können Betroffene leicht verstehen, was passiert (Hinweise, Ansprechpartner, Prozesse)?
- Zugriff & Löschung: Wer darf ran – und wann wird gelöscht bzw. anonymisiert?
- Betroffenenanfragen: Können wir Auskunft, Berichtigung oder Löschung zuverlässig bearbeiten?
Das sind genau die Fragen, die aus Verfassungslogik (Volkszählungsurteil) und Datenschutzrecht (DSGVO/BDSG) folgen.
Tipp
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Fazit: Kontrolle über Daten schafft Vertrauen
Wer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur "formal" erfüllt, sondern als Qualitätsstandard lebt (Datensparsamkeit, Transparenz, klare Prozesse), stärkt Vertrauen – und reduziert rechtliche und operative Risiken. Bei schweren Verstößen können Aufsichtsbehörden zudem Maßnahmen und Geldbußen verhängen (Art. 83 DSGVO).
Hinweis
Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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