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RechtlichesFür Arbeitgeber

17. Februar 2026

Datenschutz im Unternehmen: Prozesse, Dokumentation, Schulungen und Checklisten

Datenschutz im Unternehmen ist längst kein reines "IT-Thema" mehr. In HR, Marketing, Vertrieb und Support werden täglich personenbezogene Daten verarbeitet – von Bewerbungsunterlagen über Kundendaten bis zu Website-Formularen.

— SundaeOS Redaktion · 14 Min. Lesezeit

Datenschutz im Unternehmen – Matrix-Code auf schwarzem Hintergrund

Datenschutz im Unternehmen: Was bedeutet das konkret?

Datenschutz im Unternehmen bedeutet: Ihr Unternehmen muss personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Bewerbenden, Kunden und Geschäftspartnern rechtmäßig, transparent und sicher verarbeiten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen eine natürliche Person bestimmt oder bestimmbar ist – zum Beispiel durch Name, E-Mail, Kundennummer oder Online-Kennung.

Wichtig für die Einordnung

Reine Unternehmensdaten (z. B. Umsatzzahlen, Strategiepapiere) fallen nur dann unter Datenschutz im Unternehmen, wenn ein Personenbezug besteht. Für echte Geschäftsgeheimnisse ist in Deutschland dagegen vor allem das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) zuständig.

Die Datenschutz-Grundsätze, die jede Verarbeitung im Unternehmen erfüllen muss

Damit Datenschutz im Unternehmen nicht aus Einzelmaßnahmen besteht, helfen die DSGVO-Grundsätze als "Qualitätsstandard". Art. 5 DSGVO nennt u. a. Rechtmäßigkeit/Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit – plus Rechenschaftspflicht (Nachweisbarkeit).

So wird das im Alltag greifbar:

  • Rechtmäßigkeit: Für jede Verarbeitung gibt es eine Rechtsgrundlage (z. B. Vertrag, gesetzliche Pflicht, Einwilligung).
  • Zweckbindung: Bewerberdaten sind nicht automatisch Newsletter-Daten.
  • Datenminimierung: Formulare und Listen nur mit Feldern, die wirklich nötig sind.
  • Speicherbegrenzung: Löschfristen statt "für immer".
  • Integrität/Vertraulichkeit: Zugriffskonzepte, Verschlüsselung, sichere Ablagen.

Datenschutzbeauftragter – wann Pflicht und wofür gut?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist beim Thema Datenschutz im Unternehmen eine wichtige Absicherung – intern oder extern, idealerweise ohne Interessenkonflikte. Zu den Aufgaben gehören u. a. Beratung, Überwachung der Einhaltung, Sensibilisierung/Schulung und Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Wann ist ein DSB Pflicht?

  • Nach Art. 37 DSGVO z. B. bei Kerntätigkeiten mit umfangreicher regelmäßiger Überwachung oder umfangreicher Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
  • Zusätzlich gilt in Deutschland: Benennung, wenn "in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten" beschäftigt sind (§ 38 BDSG).
  • Wenn ein DSB benannt ist, müssen die Kontaktdaten veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Pflichten, die Sie als Unternehmer praktisch umsetzen müssen

Diese Bausteine gehören in fast jedes Unternehmen:

1) Datenschutzhinweise (intern & extern)

Wer Daten erhebt, muss Betroffene informieren – z. B. im Bewerbungsprozess, im Kundenkontakt oder auf der Website (Art. 13/14 DSGVO).

2) Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Der Verantwortliche führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) – mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern, Löschfristen und TOMs.

3) Auftragsverarbeitung & Verträge mit Dienstleistern

Sobald Dienstleister Daten im Auftrag verarbeiten (z. B. Cloud, Newsletter, HR-Software), braucht es Regelungen nach Art. 28 DSGVO.

4) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Art. 32 DSGVO verlangt ein "dem Risiko angemessenes" Schutzniveau – z. B. Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Backups und Wiederherstellbarkeit.

5) Schulungen & klare interne Regeln

Viele Vorfälle sind Bedienfehler. Kurze, wiederkehrende Schulungen (Phishing, E-Mail-Verteiler, Clean Desk, Passwort-/MFA-Regeln) machen Datenschutz im Unternehmen alltagstauglich.

6) Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), wenn erforderlich

Wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt, ist eine DSFA erforderlich (Art. 35 DSGVO).

Praxis-Tipp

Plane Ressourcen realistisch ein – Budget, Zeit und verantwortliche Rollen sind Voraussetzung, damit Datenschutz im Unternehmen nicht "nebenbei" versandet.

Datenschutzverletzung am Arbeitsplatz – Beispiele und Ablauf

Eine Datenschutzverletzung kann z. B. sein: falscher E-Mail-Verteiler, verlorenes Laptop, offener Cloud-Link, Ransomware oder unberechtigter Zugriff. Für Datenschutz im Unternehmen zählt dann: schnell handeln, sauber dokumentieren, Risiko bewerten.

Ein praxistauglicher Ablauf:

  1. Eindämmen (Zugänge sperren, Passwörter ändern, Link deaktivieren).
  2. Risiko bewerten: Droht ein Risiko für Rechte/Freiheiten Betroffener?
  3. Melden, wenn erforderlich: Meldung an die Aufsichtsbehörde "unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden" (Art. 33 DSGVO).
  4. Betroffene informieren, wenn ein hohes Risiko besteht (Art. 34 DSGVO).
  5. Verbessern: Ursache beheben, Maßnahmen nachziehen, Team sensibilisieren.

Wichtig

Die 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Aufsichtsbehörde beginnt ab Kenntnis der Verletzung – nicht ab dem Zeitpunkt des Vorfalls selbst.

Rechte der Mitarbeitenden und typische HR-Fälle

Gerade im Arbeitsverhältnis ist Datenschutz im Unternehmen ein sensibles Thema. Für Beschäftigtendaten ist in Deutschland § 26 BDSG eine zentrale Rechtsgrundlage: Verarbeitung ist zulässig, wenn sie für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Wichtige Rechte der Mitarbeitenden:

  • Auskunft: Anspruch auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Löschung: Unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Löschung (Art. 17 DSGVO).

Typischer Praxisfall: Krankmeldungen

Arbeitgeber sollten nur die Informationen verarbeiten, die zur Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten erforderlich sind – Diagnosen gehören in der Regel nicht dazu.

10-Punkte-Checkliste zum Start

Wenn du den Datenschutz im Unternehmen schnell auf ein solides Niveau bringen willst, starte hier:

  1. Dateninventur: Welche Daten, wo, wofür, wer hat Zugriff?
  2. Verantwortlichkeiten festlegen (Owner pro Prozess/Tool).
  3. VVT nach Art. 30 DSGVO erstellen/aktualisieren.
  4. Datenschutzhinweise (Website, Bewerbungen, Kunden) aktuell halten.
  5. Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern nach Art. 28 DSGVO sichern.
  6. Rollen-/Rechtekonzept (Least Privilege) in HR/CRM/Files umsetzen.
  7. TOMs umsetzen und dokumentieren (Backups, Verschlüsselung, Updates).
  8. Lösch- und Aufbewahrungskonzept definieren.
  9. Schulungen & Awareness (Phishing, E-Mail, Clean Desk) durchführen.
  10. Incident-Prozess inkl. 72h-Check aufsetzen.

Fazit

Datenschutz im Unternehmen ist am stärksten, wenn Prozesse, Technik und Menschen zusammenpassen. Dann wird aus "DSGVO-Pflicht" ein echter Qualitätsstandard – und ein messbarer Schutz vor Kosten, Schäden und Vertrauensverlust.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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