Gaststättenkonzession

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Gaststättenkonzession

Mittwoch, 4. Juni 2025

Die Gaststättenkonzession: Voraussetzungen, Auflagen und wichtige Hinweise

Wer in der Gastronomie tätig werden und ein Restaurant, Café oder eine Bar eröffnen möchte, muss sich mit dem Thema Gaststättenkonzession (auch Gaststättenerlaubnis genannt) auseinandersetzen. Diese ist für den Betrieb eines gastronomischen Unternehmens mit dem Ausschank von alkoholischen Getränken unverzichtbar. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Gaststättenkonzession ist, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche zusätzlichen Auflagen für Gastronomiebetriebe gelten.

Was ist eine Gaststättenkonzession?

Die Gaststättenkonzession ist eine behördliche Genehmigung, die notwendig ist, wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken möchten. Falls Ihr Gastronomiebetrieb keinen Alkoholausschank vorsieht, entfällt die Pflicht zur Beantragung der Konzession – nach der Gewerbeanmeldung können Sie in diesem Fall direkt starten.

Die Konzession ist:

  1. Personenbezogen: Nur der Antragsteller darf das Gastgewerbe betreiben.

  2. Raumbezogen: Die Erlaubnis gilt nur für die genehmigten Räumlichkeiten.

  3. Betriebsbezogen: Jede Betriebsstätte benötigt eine eigene Gaststättenkonzession.

Wie beantragt man eine Gaststättenkonzession?

Die Beantragung der Konzession erfolgt beim Gewerbeamt der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Hier wird auch geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Notwendige Nachweise und Dokumente

Um eine Gaststättenkonzession zu erhalten, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören:

  1. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    • Polizeiliches Führungszeugnis: Es darf keine Eintragungen zu Straftaten enthalten.

    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Diese gibt Aufschluss darüber, ob Sie in der Vergangenheit gesetzliche Vorschriften verletzt haben.

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Sie wird vom Finanzamt und der Gewerbesteuerbehörde ausgestellt und bestätigt, dass keine Steuerschulden vorliegen.

  2. Nachweis der fachlichen Eignung

    • Teilnahme an einer Erstbelehrung des Gesundheitsamts, bei der Sie über Hygienevorschriften und den Gesundheitsschutz im Lebensmittelbereich informiert werden.

    • Nachweis über die Teilnahme an einem IHK-Seminar, das über lebensmittelrechtliche Vorgaben aufklärt.

    • Hinweis: Eine Ausbildung im Gastronomiebereich (z. B. Koch, Restaurantfachkraft) ist hilfreich, aber nicht verpflichtend. Sie könnten theoretisch auch Mitarbeiter einstellen, die das Kochen übernehmen.

  3. Nachweis der Eignung der Räumlichkeiten

    • Vorlage eines Miet-, Pacht- oder Kaufvertrags für die Gaststättenräume.

    • Nachweis, dass die Räumlichkeiten die Anforderungen für ein Gastgewerbe erfüllen (z. B. Sanitäranlagen für Gäste und Mitarbeiter).

    • Falls bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder die Räumlichkeiten zuvor anders genutzt wurden, ist eine Abstimmung mit dem Bauamt erforderlich. Hierbei können zusätzliche Genehmigungen notwendig sein.

Zusätzliche Auflagen in der Gastronomie

1. Hygienevorschriften

Die Einhaltung strenger Hygienevorschriften ist in der Gastronomie ein Muss. Dazu zählen:

  • Regelmäßige Hygieneschulungen für alle Mitarbeitenden.

  • Einhaltung der HACCP-Richtlinien zur Lebensmittelsicherheit.
    Weitere Informationen hierzu stellt der Fachverband DEHOGA bereit.

  • Sundae OS kann hierbei behilflich sein: Hygienekonzepte können mithilfe der hinterlegten Standardkonzepte erstellt werden und neue Mitarbeiter werden über verschiedene Lernstufen effizient geschult.

2. Jugendschutz und Rauchverbot

  • Gemäß Jugendschutzgesetz dürfen keine alkoholischen Getränke an Minderjährige ausgeschenkt werden.

  • Rauchverbot: In öffentlichen Gebäuden – und damit auch in gastronomischen Betrieben – gilt ein Rauchverbot, was Gäste zunehmend zu schätzen wissen.

3. Preisauszeichnungsverordnung

Alle Speisen und Getränke, die angeboten werden, müssen mit Preisen ausgezeichnet sein, um Transparenz für die Gäste sicherzustellen.

Sonderregelungen für die Außengastronomie

Für Betriebe mit Außengastronomie gelten zusätzliche Auflagen:

  • Lärmschutz: In Wohngebieten müssen die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten und die Nachtruhe (ab 22 Uhr) beachtet werden.

  • Sondernutzungserlaubnis: Falls Sie öffentliche Flächen wie Gehwege nutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der Gemeinde beantragen.

  • Sperrstunden: Diese können von Stadt zu Stadt variieren, auch wenn in vielen Bundesländern keine allgemeine Sperrstunde mehr besteht.

Hinweis: Zu besonderen Anlässen wie Stadtfesten oder Sportveranstaltungen können Ausnahmen von der Nachtruhe und den Sperrstundenregelungen gelten.

Fazit: Warum ist die Gaststättenkonzession so wichtig?

Die Gaststättenkonzession ist weit mehr als eine bürokratische Hürde – sie bildet die Grundlage für einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Gastronomiebetrieb. Durch die Konzession wird sichergestellt, dass Betriebe wichtige gesetzliche Vorgaben einhalten, etwa in den Bereichen Hygiene, Jugendschutz, Lärmschutz und Sicherheit. Damit schützt sie nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gäste, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Gastronomie als Branche.

Für Betreiber bedeutet die Konzession Planungssicherheit und ein klares Regelwerk, an dem sie sich orientieren können. Wer die Anforderungen gewissenhaft umsetzt, schafft eine professionelle Betriebsstruktur, vermeidet rechtliche Risiken und legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg. Kurz: Die Gaststättenkonzession ist ein zentrales Instrument, um Qualität, Sicherheit und Verlässlichkeit im Gastgewerbe dauerhaft zu sichern.