Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Mittwoch, 4. Juni 2025

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Wann gelten 7 % und wann 19 %?

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein komplexes Thema, das viele Restaurant- und Cafébetreiber vor Herausforderungen stellt. Der Unterschied zwischen 7 % und 19 % Mehrwertsteuer hängt von mehreren Faktoren ab – darunter die Art der Bewirtung, das verwendete Geschirr und der Ort des Verzehrs.

Moderne digitale Lösungen wie Sundae OS helfen Gastronomen, den Überblick über ihre Steuerkategorien zu behalten, indem sie relevante Daten zu Transaktionen, Umsätzen und Besteuerung strukturiert aufbereiten.

7 % oder 19 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Grundsätzlich gilt:

  • Regelsteuersatz (19 %) für Dienstleistungen in der Gastronomie, z.B. wenn Gäste Speisen vor Ort konsumieren und zusätzliche Annehmlichkeiten wie Sitzplätze oder Service in Anspruch nehmen.

  • Ermäßigter Steuersatz (7 %) für Lebensmittel, die außer Haus verkauft werden, z. B. Take-Away oder Lieferung.

Entscheidende Faktoren für die Steuerhöhe:

  • Art des Gastronomiebetriebs (Restaurant vs. Imbiss)

  • Verwendetes Geschirr (Mehrweg vs. Einweg)

  • Ort des Verzehrs (im Restaurant vs. außer Haus)

Unterschiede zwischen Restaurant, Café und Imbiss

Je nach Art des Betriebs gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:

1. Restaurants, Bars & Cafés – 19 % Mehrwertsteuer

Sobald ein Gast seine Mahlzeit in einem Restaurant oder Café vor Ort verzehrt, fällt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Das liegt daran, dass der Gast nicht nur Lebensmittel kauft, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen wie:

  • Sitzmöglichkeiten

  • Bedienung durch Servicepersonal

  • Nutzung von Geschirr und Besteck (Porzellan oder Mehrweg)

  • Reinigung der Tische und des Geschirrs

2. Imbisse, Foodtrucks & Wurstbuden – 7 % oder 19 %

Bei Imbissständen, Foodtrucks oder Wurstbuden kommt es darauf an, ob Sitzmöglichkeiten vorhanden sind:

  • Ohne Sitzplätze oder nur mit Stehtischen: 7 % Mehrwertsteuer

  • Mit Sitzmöglichkeiten: 19 % Mehrwertsteuer

3. Take-Away & Lieferdienst – 7 % Mehrwertsteuer

Speisen, die zum Mitnehmen verkauft oder geliefert werden, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Ausnahme: Luxusprodukte wie Hummer oder Kaviar werden mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.

Warum beeinflusst das Geschirr die Mehrwertsteuer?

Das verwendete Geschirr spielt eine entscheidende Rolle bei der Steuerberechnung:

  • Einweggeschirr (z. B. Pappbecher, Pizzakarton): 7 % Mehrwertsteuer, da kein zusätzlicher Service (Reinigung) erbracht wird.

  • Porzellangeschirr oder Mehrweggeschirr: 19 % Mehrwertsteuer, da das Geschirr gereinigt wird und dies als zusätzliche Dienstleistung gilt.

Beispiel:

  • Kaffee im Pappbecher zum Mitnehmen = 7 % Mehrwertsteuer

  • Kaffee in einer Tasse im Café = 19 % Mehrwertsteuer

Um den Überblick über die verschiedenen Steuerklassen zu behalten, können Gastronomen in Sundae OS ihre Menü- und Produktkategorien so strukturieren, dass unterschiedliche Steuersätze bei der Buchhaltung nachvollziehbar bleiben.

Wie wird Kaffee im Restaurant besteuert?

Die Besteuerung von Kaffee variiert je nach Verpackung und Verzehrort:

  • Kaffee zum Mitnehmen (Pappbecher): 7 % Mehrwertsteuer

  • Kaffee im Café mit Service (Porzellan-Tasse): 19 % Mehrwertsteuer

Besonderheit bei Milch und Milchgetränken:

  • Reiner Kaffee fällt unter den normalen Steuersatz (19 %), wenn er im Café getrunken wird.

  • Ein Milchkaffee mit mindestens 75 % Milchanteil kann als Grundnahrungsmittel gelten und mit 7 % besteuert werden, wenn er außer Haus verkauft wird.

Beispiel:

  • Latte Macchiato zum Mitnehmen (hoher Milchanteil) → 7 % Mehrwertsteuer

  • Espresso im Café → 19 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Wichtige Sonderfälle

Gastronomie-Leistung

Ort des Verzehrs

Steuersatz

Essen im Restaurant

Vor Ort

19 %

Take-Away oder Lieferung

Außer Haus

7 %

Kaffee im Pappbecher

Außer Haus

7 %

Kaffee in Porzellantasse

Vor Ort

19 %

Fast-Food-Imbiss mit Sitzplätzen

Vor Ort

19 %

Fast-Food-Imbiss ohne Sitzplätze

Außer Haus

7 %

Hummer & Kaviar (Luxusprodukte)

Überall

19 %

Gastronomen müssen regelmäßig überprüfen, ob ihre Speisekarte korrekt in die verschiedenen Steuerklassen eingeteilt ist.

Fazit: Was müssen Gastronomen beachten?

  • Speisen & Getränke im Restaurant: Immer 19 % Mehrwertsteuer

  • Speisen zum Mitnehmen & Lieferung: Meist 7 % Mehrwertsteuer, außer bei Luxusprodukten

  • Imbisse ohne Sitzplätze: 7 % Mehrwertsteuer, mit Sitzplätzen 19 % Mehrwertsteuer

  • Kaffee & Milchprodukte: Je nach Milchanteil und Verpackung unterschiedlich besteuert

Um den steuerlichen Überblick zu behalten, sollten Gastronomiebetriebe ihre Prozesse mit digitalen Systemen optimieren. Sundae OS kann dabei helfen, die richtige Kategorisierung von Speisen und Getränken zu dokumentieren und steuerlich relevante Daten für die Buchhaltung einfach zugänglich zu machen. So bleibt die Abrechnung effizient und steuerrechtlich korrekt.