Mittwoch, 4. Juni 2025
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Wann gelten 7 % und wann 19 %?
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist ein komplexes Thema, das viele Restaurant- und Cafébetreiber vor Herausforderungen stellt. Der Unterschied zwischen 7 % und 19 % Mehrwertsteuer hängt von mehreren Faktoren ab – darunter die Art der Bewirtung, das verwendete Geschirr und der Ort des Verzehrs.
Moderne digitale Lösungen wie Sundae OS helfen Gastronomen, den Überblick über ihre Steuerkategorien zu behalten, indem sie relevante Daten zu Transaktionen, Umsätzen und Besteuerung strukturiert aufbereiten.
7 % oder 19 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie?
Grundsätzlich gilt:
Regelsteuersatz (19 %) für Dienstleistungen in der Gastronomie, z.B. wenn Gäste Speisen vor Ort konsumieren und zusätzliche Annehmlichkeiten wie Sitzplätze oder Service in Anspruch nehmen.
Ermäßigter Steuersatz (7 %) für Lebensmittel, die außer Haus verkauft werden, z. B. Take-Away oder Lieferung.
Entscheidende Faktoren für die Steuerhöhe:
Art des Gastronomiebetriebs (Restaurant vs. Imbiss)
Verwendetes Geschirr (Mehrweg vs. Einweg)
Ort des Verzehrs (im Restaurant vs. außer Haus)
Unterschiede zwischen Restaurant, Café und Imbiss
Je nach Art des Betriebs gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:
1. Restaurants, Bars & Cafés – 19 % Mehrwertsteuer
Sobald ein Gast seine Mahlzeit in einem Restaurant oder Café vor Ort verzehrt, fällt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Das liegt daran, dass der Gast nicht nur Lebensmittel kauft, sondern auch zusätzliche Dienstleistungen wie:
Sitzmöglichkeiten
Bedienung durch Servicepersonal
Nutzung von Geschirr und Besteck (Porzellan oder Mehrweg)
Reinigung der Tische und des Geschirrs
2. Imbisse, Foodtrucks & Wurstbuden – 7 % oder 19 %
Bei Imbissständen, Foodtrucks oder Wurstbuden kommt es darauf an, ob Sitzmöglichkeiten vorhanden sind:
Ohne Sitzplätze oder nur mit Stehtischen: 7 % Mehrwertsteuer
Mit Sitzmöglichkeiten: 19 % Mehrwertsteuer
3. Take-Away & Lieferdienst – 7 % Mehrwertsteuer
Speisen, die zum Mitnehmen verkauft oder geliefert werden, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Ausnahme: Luxusprodukte wie Hummer oder Kaviar werden mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Warum beeinflusst das Geschirr die Mehrwertsteuer?
Das verwendete Geschirr spielt eine entscheidende Rolle bei der Steuerberechnung:
Einweggeschirr (z. B. Pappbecher, Pizzakarton): 7 % Mehrwertsteuer, da kein zusätzlicher Service (Reinigung) erbracht wird.
Porzellangeschirr oder Mehrweggeschirr: 19 % Mehrwertsteuer, da das Geschirr gereinigt wird und dies als zusätzliche Dienstleistung gilt.
Beispiel:
Kaffee im Pappbecher zum Mitnehmen = 7 % Mehrwertsteuer
Kaffee in einer Tasse im Café = 19 % Mehrwertsteuer
Um den Überblick über die verschiedenen Steuerklassen zu behalten, können Gastronomen in Sundae OS ihre Menü- und Produktkategorien so strukturieren, dass unterschiedliche Steuersätze bei der Buchhaltung nachvollziehbar bleiben.
Wie wird Kaffee im Restaurant besteuert?
Die Besteuerung von Kaffee variiert je nach Verpackung und Verzehrort:
Kaffee zum Mitnehmen (Pappbecher): 7 % Mehrwertsteuer
Kaffee im Café mit Service (Porzellan-Tasse): 19 % Mehrwertsteuer
Besonderheit bei Milch und Milchgetränken:
Reiner Kaffee fällt unter den normalen Steuersatz (19 %), wenn er im Café getrunken wird.
Ein Milchkaffee mit mindestens 75 % Milchanteil kann als Grundnahrungsmittel gelten und mit 7 % besteuert werden, wenn er außer Haus verkauft wird.
Beispiel:
Latte Macchiato zum Mitnehmen (hoher Milchanteil) → 7 % Mehrwertsteuer
Espresso im Café → 19 % Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Wichtige Sonderfälle
Gastronomie-Leistung | Ort des Verzehrs | Steuersatz |
Essen im Restaurant | Vor Ort | 19 % |
Take-Away oder Lieferung | Außer Haus | 7 % |
Kaffee im Pappbecher | Außer Haus | 7 % |
Kaffee in Porzellantasse | Vor Ort | 19 % |
Fast-Food-Imbiss mit Sitzplätzen | Vor Ort | 19 % |
Fast-Food-Imbiss ohne Sitzplätze | Außer Haus | 7 % |
Hummer & Kaviar (Luxusprodukte) | Überall | 19 % |
Gastronomen müssen regelmäßig überprüfen, ob ihre Speisekarte korrekt in die verschiedenen Steuerklassen eingeteilt ist.
Fazit: Was müssen Gastronomen beachten?
Speisen & Getränke im Restaurant: Immer 19 % Mehrwertsteuer
Speisen zum Mitnehmen & Lieferung: Meist 7 % Mehrwertsteuer, außer bei Luxusprodukten
Imbisse ohne Sitzplätze: 7 % Mehrwertsteuer, mit Sitzplätzen 19 % Mehrwertsteuer
Kaffee & Milchprodukte: Je nach Milchanteil und Verpackung unterschiedlich besteuert
Um den steuerlichen Überblick zu behalten, sollten Gastronomiebetriebe ihre Prozesse mit digitalen Systemen optimieren. Sundae OS kann dabei helfen, die richtige Kategorisierung von Speisen und Getränken zu dokumentieren und steuerlich relevante Daten für die Buchhaltung einfach zugänglich zu machen. So bleibt die Abrechnung effizient und steuerrechtlich korrekt.