Betriebliche Weiterbildung: Warum sie immer wichtiger wird
Die Arbeitswelt verändert sich rasant: Neue Technologien, digitale Prozesse und sich wandelnde Marktanforderungen erfordern von Arbeitnehmern eine stetige Anpassung ihrer Fähigkeiten. Unternehmen, die langfristig wettbewerbsfähig bleiben wollen, investieren deshalb verstärkt in die betriebliche Weiterbildung. Doch was genau versteht man darunter? Ist betriebliche Weiterbildung Arbeitszeit? Und wann darf man eine Weiterbildung machen?
Was versteht man unter betrieblicher Weiterbildung?
Unter betrieblicher Weiterbildung versteht man alle Bildungsmaßnahmen, die ein Arbeitgeber organisiert oder finanziell unterstützt, um die Qualifikationen seiner Mitarbeiter zu verbessern. Sie geht über die ursprüngliche Ausbildung hinaus und dient dazu, neue Fähigkeiten zu erwerben oder bestehende Kenntnisse zu vertiefen.
Die betriebliche Weiterbildung kann in unterschiedlichen Formen stattfinden, darunter:
Interne Schulungen und Seminare: Diese finden direkt im Unternehmen statt und werden oft von internen oder externen Trainern durchgeführt.
Externe Fortbildungen: Dazu zählen Fachkurse, Workshops oder Kongresse außerhalb des Betriebs.
E-Learning und Blended Learning: Digitale Lernplattformen ermöglichen es Mitarbeitern, sich flexibel weiterzubilden – oft kombiniert mit Präsenzveranstaltungen.
Training on the Job: Hier lernen Mitarbeiter durch praktische Erfahrung, indem sie neue Aufgaben übernehmen oder von Kollegen eingearbeitet werden.
Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung
Oft werden die Begriffe „Weiterbildung“ und „Fortbildung“ synonym verwendet, doch es gibt Unterschiede:
Fortbildung dient der Vertiefung und Spezialisierung innerhalb des aktuellen Berufsfelds, oft mit dem Ziel, beruflich aufzusteigen, etwa durch eine Meisterprüfung im Handwerk oder eine Zusatzqualifikation für Fachkräfte.
Weiterbildung ist weiter gefasst und kann auch eine Umschulung oder das Erlernen neuer Kompetenzen in einem verwandten Bereich beinhalten.
Ist betriebliche Weiterbildung Arbeitszeit?
Ob eine betriebliche Weiterbildung als Arbeitszeit gilt, hängt davon ab, ob sie vom Arbeitgeber angeordnet oder freiwillig ist.
Angeordnete Weiterbildung: Wenn der Arbeitgeber verlangt, dass ein Mitarbeiter an einer Weiterbildung teilnimmt, zählt die Zeit als reguläre Arbeitszeit. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter in dieser Zeit sein normales Gehalt erhält.
Freiwillige Weiterbildung: Wenn ein Arbeitnehmer von sich aus eine Weiterbildung besucht, um sich beruflich weiterzuentwickeln, zählt das in der Regel nicht als Arbeitszeit – es sei denn, es gibt eine spezielle Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Auch der Zeitpunkt der Weiterbildung spielt eine Rolle:
Findet sie während der regulären Arbeitszeit statt, muss sie in der Regel als Arbeitszeit gewertet werden.
Erfolgt sie außerhalb der regulären Arbeitszeit, etwa am Abend oder Wochenende, und wurde vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnet, ist sie meist freiwillig und zählt nicht als Arbeitszeit.
In vielen Unternehmen gibt es mittlerweile Weiterbildungsvereinbarungen, die regeln, unter welchen Bedingungen eine Schulung als Arbeitszeit gilt und wer die Kosten übernimmt.
Wann darf man eine Weiterbildung machen?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich weiterzubilden. Doch ob eine betriebliche Weiterbildung in Anspruch genommen werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Interesse des Arbeitgebers
Wenn eine Weiterbildung direkt mit der aktuellen Tätigkeit zusammenhängt und dem Unternehmen nützt, wird der Arbeitgeber sie oft unterstützen – sei es durch Freistellung oder Kostenübernahme.
In vielen Branchen, insbesondere im IT- und Technikbereich, sind regelmäßige Weiterbildungen sogar unerlässlich, um mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.
Gesetzliche Regelungen und Tarifverträge
In einigen Bundesländern gibt es Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung, bei dem Arbeitnehmer Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen für Weiterbildung haben.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Weiterbildungsansprüche regeln.
Individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
Viele Unternehmen bieten Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Mitarbeitergesprächen an. Arbeitnehmer sollten hier frühzeitig mit Vorgesetzten über ihre Entwicklungswünsche sprechen.
Bei besonders kostspieligen Weiterbildungen kann es sein, dass der Arbeitgeber eine Rückzahlungsvereinbarung fordert, falls der Mitarbeiter kurz nach der Weiterbildung das Unternehmen verlässt.
Warum ist betriebliche Weiterbildung so wichtig?
Die Bedeutung von betrieblicher Weiterbildung nimmt stetig zu – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Vorteile für Arbeitnehmer
Höhere Karrierechancen und bessere Gehaltsaussichten
Sicherheit im Job durch aktuelles Fachwissen
Persönliche Weiterentwicklung und mehr Selbstvertrauen
Vorteile für Unternehmen
Höhere Produktivität und Innovationskraft
Stärkere Mitarbeiterbindung und geringere Fluktuation
Wettbewerbsvorteil durch qualifizierte Fachkräfte
Laut der Bitkom-Weiterbildungsstudie 2022 erachten 84 Prozent der Berufstätigen Weiterbildung als ein wichtiges Kriterium bei der Arbeitgeberwahl. Unternehmen, die hier investieren, haben also klare Vorteile im Wettbewerb um talentierte Mitarbeiter.
Fazit: Eine Win-Win-Situation für alle
Betriebliche Weiterbildung ist mehr als nur ein zusätzlicher Bonus – sie ist eine Investition in die Zukunft. Arbeitnehmer profitieren von neuen Karrieremöglichkeiten, während Unternehmen motivierte und qualifizierte Fachkräfte gewinnen.
Ob eine Weiterbildung als Arbeitszeit zählt oder wann sie gemacht werden darf, hängt stark von den individuellen Regelungen eines Unternehmens ab. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist daher entscheidend, um bestehende Möglichkeiten bestens zu nutzen.